1. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote der Firma Trucking Service GmbH sind freibleibend. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich bestellen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Trucking Service GmbH zustande.
2. Leistungsumfang
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgeblich. Die Leistung umfasst in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art und je nach Vereinbarung die Durchführung des Transportes. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
3. Preis und Leistung
Es gilt der im Vertrag abgeschlossene Preis und ausgehandelte Zahlungsplan.
4 Rücktritt durch den Besteller
Im Falle eines nicht durch die Firma Trucking Service GmbH zu vertretenden Rücktritt hat die Firma Trucking Service GmbH einen angemessenen Anspruch mit Entschädigung. Bei Rücktritt: Bis 30 Tage vor Fahrtantritt 10 % des vereinbarten Preises. Ab 14 Tage bis 29 Tage vor Fahrtantritt 25 % des vereinbarten Preises. Ab 13 Tage vor Fahrtantritt 50 % des vereinbarten Preises.
5. Rücktritt durch die Firma Trucking Service GmbH
Die Firma Trucking Service GmbH kann vor Fahrtantritt zurücktreten, falls das eingesetzte Fahrzeug nicht mehr einsetzbar ist, z. B. durch Verunfallung und kein gleichwertiger Ersatz zu beschaffen ist. In diesem Fall kann der Besteller seine Aufwendungen geltend machen, die unmittelbar mit der Bestellung zusammenhängen. Die Firma Trucking Service GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn die ausgehandelten Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden. In diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Transportkosten sofort fällig und der Restbetrag aus dem Transportvertrag innerhalb von 30 Tagen.
6. Haftung
Die Firma Trucking Service GmbH haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Für höhere Gewalt sowie nicht von der Firma Trucking Service GmbH zu vertretende Umstände haftet die Firma Trucking Service GmbH nicht. Die Haftung beschränkt sich auf den vertraglich festgelegten Mietzins. Für die Ladung besteht eine Haftung gemäß CMR Konditionen mit einer Haftungsbegrenzung von 720.000,00 Euro pro Schadensereignis. Der Besteller rechnet mit der Versicherung selber ab und trägt die Kosten für die Selbstbeteiligung in Höhe von 750,00 Euro pro Schaden. Der Besteller haftet für alle Schäden an den bereitgestellten Fahrzeugen, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.
Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der BRD maßgebend.
Sollten einzelne Vertragspunkte oder Bestimmungen aus dem AGB unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der gesamten AGB zur Folge.
Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.